Ablauf und Kosten
Ich bin Wahltherapeutin. Das heißt: Sie zahlen das Honorar bei mir und bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil davon zurück. So gehen Sie Schritt für Schritt vor.
Schritt für Schritt
Verordnung holen
Damit sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin. Darauf stehen die Diagnose und die Anzahl der Einheiten.
Bewilligung klären
Je nach Krankenkasse und Anzahl der Einheiten muss die Verordnung vor Beginn der Behandlung bewilligt werden. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob das bei Ihnen nötig ist, denn ohne nötige Bewilligung gibt es unter Umständen nichts zurück. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie mich an.
Termin vereinbaren
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Sagen Sie mir kurz, worum es geht und was auf Ihrer Verordnung steht.
Erster Termin und Befund
Bringen Sie die Verordnung, vorhandene Befunde und Arztbriefe und bequeme Kleidung mit. Beim ersten Termin mache ich einen ausführlichen Befund, und wir legen gemeinsam Ihre Ziele fest.
Behandlung
In den weiteren Terminen behandle ich Sie, und wir arbeiten mit Übungen, die Sie auch zu Hause machen können.
Honorarnote einreichen
Sie bezahlen das Honorar bei mir und bekommen eine Honorarnote. Diese reichen Sie zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, je nach Kasse per Post oder online. Die Kasse überweist Ihnen dann einen Teil zurück.
Was die Behandlung kostet
Eine Einheit ist ein Behandlungstermin. Die Preise gelten pro Einheit.
| Leistung | Dauer | Honorar |
|---|---|---|
| Physiotherapie, erster Termin mit Befund | folgt | folgt |
| Physiotherapie, weitere Termine | folgt | folgt |
| Sportphysiotherapie und aktive Rehabilitation | folgt | folgt |
| Sportosteopathie | folgt | folgt |
| Massagen beim Heilmasseur | ||
| Klassische Massage | folgt | folgt |
| Sportmassage | folgt | folgt |
| Manuelle Lymphdrainage (MLD) | folgt | folgt |
| Fußreflexzonenmassage | folgt | folgt |
| Bindegewebsmassage (BGM) | folgt | folgt |
| Tuina | folgt | folgt |
| Matrix-Rhythmus-Therapie | folgt | folgt |
| Akupunktmassage (APM) | folgt | folgt |
Wie viel Sie zurückbekommen
Die Krankenkasse erstattet in der Regel 80 Prozent des Betrags, den sie einer Vertragspraxis für dieselbe Behandlung bezahlen würde. Die Differenz zum Honorar tragen Sie selbst. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese oft einen Teil davon. Fragen Sie dort nach.
Massagen
Massagen auf Verordnung rechnen Sie genauso ab wie die Physiotherapie. Massagen ohne Verordnung zahlen Sie privat.
Hausbesuche
Bei einem Hausbesuch kommt zum Honorar der Behandlung ein Betrag für die Anfahrt, bitte angeben dazu. Mit Verordnung rechnen Sie wie gewohnt bei Ihrer Krankenkasse ab.
Bezahlung
Bitte ergänzen: Wie kann bezahlt werden? Bar, mit Karte oder per Überweisung?
Wenn Sie nicht kommen können
Bitte ergänzen: Bis wann kann ein Termin kostenlos abgesagt werden?
